Abschaffung des Jugendfischereischeines
Als Entbürokratisierungsmaßnahme hat der Freistaat Bayern den Jugendfischereischein, der ab dem 10. Lebensjahr möglich war, abgeschafft. Dadurch entfallen die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung). Ab dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des 7. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Jugendfischereischein fischen.
Veranstaltungen 2025 – Weiterbildung für Vereinsverantwortliche
Vortrag „Sind Frauen und Männer anders krank“ – geschlechtergerechte und gendersensible Medizin
Bekanntmachung über das Recht der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Bahnausbau: Arbeiten von Vermessern und Gutachtern an der Bahnlinie 2025
Widerspruchsrecht Wahlberechtigte Bundestagswahl
Sprechtage 2025: Barrierefreiheit bei Umbau und Neubau
Widmung Wohnbaugebiet „Gartenäcker“
Widmungserweiterung „Holunderweg“
Gemeinderatssitzung vom 4. Dezember 2024
Im ersten Punkt der Tagesordnung waren die Anträge des TSV, des Ski- und Tennisclubs sowie der Eichenlaub-Schützen auf finanzielle Unterstützung bei der Jugendarbeit zu behandeln.Das Gremium war sich einig, dass die geleistete Arbeit in diesem Bereich nicht einfach ist, vor immer größeren Herausforderungen steht und auch wieder eine finanzielle Anerkennung der Gemeinde erhalten soll. So […]