Abschaffung des Jugendfischereischeines

Als Entbürokratisierungsmaßnahme hat der Freistaat Bayern den Jugendfischereischein, der ab dem 10. Lebensjahr möglich war, abgeschafft. Dadurch entfallen die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung). Ab dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des 7. Lebensjahres in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ohne Jugendfischereischein fischen.

Gemeinderatssitzung vom 4. Dezember 2024

Im ersten Punkt der Tagesordnung waren die Anträge des TSV, des Ski- und Tennisclubs sowie der Eichenlaub-Schützen auf finanzielle Unterstützung bei der Jugendarbeit zu behandeln.Das Gremium war sich einig, dass die geleistete Arbeit in diesem Bereich nicht einfach ist, vor immer größeren Herausforderungen steht und auch wieder eine finanzielle Anerkennung der Gemeinde erhalten soll. So […]