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Wenn Sie einen Bescheid der Gemeinde Reuth b. Erb. erhalten haben und Sie sind damit nicht einverstanden, können Sie dagegen einen Rechtsbehelf einlegen. Jeder Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, aus der hervorgeht, ob Sie einen Widerspruch bei der Gemeinde Reuth b. Erb. einlegen können oder / und eine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden kann und welche Frist Sie dafür einzuhalten haben.
Eine Klage zum Verwaltungsgericht kann (nach derzeitiger Rechtslage) nur schriftlich beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung auch ein Widerspruch zugelassen ist, ist dieser im Regelfall ebenfalls schriftlich bei der Gemeinde Reuth b. Erb. einzureichen. Ausnahmsweise kann der Widerspruch auch elektronisch an die Gemeinde Reuth b. Erb. übermittelt werden.
Sie können Ihren Widerspruch in Form eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur direkt an folgende E-Mail-Adresse der Gemeinde Reuth b. Erb. senden:
Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab
Hauptstraße 1
92703 Krummennaab
Tel: 09682 9211-0
Email: poststelle(at)krummennaab.de
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