
Startseite » Rathaus » Bekanntmachungen » Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen (Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG)


Die Grüngutsammelstelle in Eiglasdorf ist ab Samstag, 7. März, geöffnet. Die Öffnungszeiten sind wieder am
