
Familienstützpunkt Krummennaab
Ab April 2026 wird es für den Landkreis auch in Krummennaab einen Familienstützpunkt unter der
Startseite » Rathaus » Bekanntmachungen » Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen (Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG)

Ab April 2026 wird es für den Landkreis auch in Krummennaab einen Familienstützpunkt unter der
Die Bayernwerk Netz GmbH wird in der Gemeinde in den kommenden Wochen Wartungsarbeiten an den
