
Startseite » Rathaus » Bekanntmachungen » Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen (Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG)

Die Gemeinde Reuth und die Seniorenbeauftragte laden alle Seniorinnen und Senioren zum Kirchweihkaffee am 12.
