Startseite » Rathaus » Bekanntmachungen » Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen (Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 BMG)
Bis auf den entschuldigten Gemeinderat Anton Kick konnte der Bürgermeister das Gemeinderatskollegium, die Mitarbeiterinnen der