Der eigentlichen Tagesordnung vorausgegangen war eine Ehrung.
Jakob Tretter aus dem Gemeindeteil Forsthof errang bei der deutschen Meisterschaft am 27. August in München in der Disziplin „Freie Pistole“ auf eine Entfernung von 50m den ersten Platz.
Im Namen der Gemeinde überreichte der Bürgermeister ihm ein Geldgeschenk als Anerkennung für den erreichten Titel eines Deutschen Meisters.
Besonders beeindruckt zeigte sich Bürgermeister Prucker von der Tatsache, dass Jakob Tretter erst seit drei Jahren in dieser Wettkampfdisziplin trainiert und es recht schnall an die Spitze dieser Sportart schaffte.
Auch die Tatsache, dass sich Tretter bereits in seinen jungen Jahren im Verein in der Jugendarbeit engagiert wusste Prucker zu würdigen und er wünschte ihm weiterhin viel Freude und sportlichen Erfolg.
Im Rahmen der Tagesordnung wurden im Anschluss dem Bauantrag für die Errichtung einer Garage in Josephshof sowie dem Antrag auf Errichtung eines Wintergartens mit Unterkellerung in der Fliederstraße von Seiten der Gemeinderäte einstimmig grünes Licht erteilt. Auch zur Vorlage der Stadt Windischeschenbach im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bezüglich einer Änderung des Bebauungsplanes Windischeschenbach-Mitte gab es seitens des Gremiums keine Einwände.
Die bereits im Mai dieses Jahres erstmals behandelte Anfrage zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage bei Josephshof durch die Firma WIMO GmbH aus Mantel wurde nun durch den potentiellen Investor mit einem ausgearbeiteten Konzept hinterlegt und endgültig beantragt. Die, vom Gemeinderat entwickelte Richtlinie zum Bau solcher Anlagen fand nun bei diesem Entwurf erstmals Anwendung und der, aufgrund dieser Richtlinie erstellte Bewertungskatalog erbrachte trotz der Streichung von zwei Punkten, die für eine mögliche Bürgerbeteiligung und für den Einbau innovativer Speichertechnik möglich gewesen wären, die erforderlichen 11 Punkte, ab denen ein Zustimmung vorgesehen ist. Dem Investor wird die Unterstützung beim erforderlichen Bauleitplanungsverfahren nun in Aussicht gestellt und um die Vorlage eines Entwurfes für den nötigen Durchführungsvertrag gebeten. Die Kosten für das gesamte Verfahren hat der Antragsteller zu tragen.
Neu gefasst wurde die Erschließungsbeitragssatzung. Dies bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 1988 und ist somit veraltet. Die neue Satzung entspricht im Wesentlichen der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages ermöglicht für künftige Erschließungen wieder eine rechtssicher Abrechnung.
Neu erlassen wurde nach der, wie vom Gemeinderat 2019 beschlossen, jährlichen Neukalkalkulation die Gebühren- und Beitragssatzungen für Wasser und Abwasser.
Die Beiträge für Erweiterungen betragen für das Abwasser künftig 1,34€ (bisher 1,31€) für den m² Grundstücksfläche und 17,23€ (bisher 16,87€) für den m² Geschoßfläche. Die Steigerung ist auf die Kosten der laufenden Kanalsanierungsmaßnahmen zurückzuführen. Beim Abwasser sinken die Beiträge für den m² Grundstück von 0,21€ auf 0,08€ und für den m² Geschoßfläche von 1,49€ auf 0,56€. Der Grund hierfür ist das Herausfallen eines Großteils des Wasserversorgungsnetzes aus der Abschreibung. Die Gebühr für den m³ Frischwasser musste aufgrund der Wasserverluste durch Leitungsschäden von 1,28€ auf 1,48€ angehoben werden. Erfreulich dagegen ist, dass die Abwassergebühr bisher 4,37€ auf künftig 3,06€ zurückgeht, sodass sich der Kubikmeterpreis für Wasser und Abwasser für den Verbraucher ums insgesamt über einen Euro verringert.
Abschließend informierte der Bürgermeister über verschiedene Projekte.
Die Anfrage bei der DB zur Errichtung eine Radlercafes im Bahnhofsgebäudes erbrachte bisher noch keine Antwort.
Zum Antrag der DFMG zur Errichtung eines Sendemastes an der Allee zwischen Reuth und Premenreuth gab es seit der Einreichung der Alternativvorschläge durch die Gemeinde seit Juli keine Antwort durch den Antragsteller. Von Seiten der Baubehörde am LRA gibt es zum laufenden Antrag noch keine Entscheidung.
Zum Bauleitplanungsverfahren „Gartenäcker“ für die Ausweisung von neuen Bauplätzen gab es von den 32 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange drei Stellungnahmen, die Nacharbeiten erforderlichen machen. Das WWA fordert Änderungen bezüglich der Beseitigung von Oberflächenwasser. Hierzu wurde ein erforderliches Bodengutachten beauftragt und erstellt. Die untere Naturschutzbehörde forderte einen Nachweis, ob sich auf dem Areal Zauneidechsen heimisch gemacht haben. Diese konnten jedoch nicht nachgewiesen werden. Von der Fachabteilung Emissionsschutz am LRA wurde eine schalltechnische Untersuchung bezüglich der unweit vorbeiführenden B299 und der Bahnlinie Weiden – Hof gefordert. Diese läuft in ca. 200m Entfernung an der geplanten Fläche vorbei. Auch dieses Gutachten ist beauftragt und wird bis Ende Oktober in die nötige Abwägung eingearbeitet. Der Beschluss dazu soll in der nächsten Sitzung am 09. November gefasst und danach die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet werden. Eine verpflichtende Dachbegrünung in den neuen Bauparzellen wurde vom Gemeinderat mit folgendem Tenor abgelehnt: „Die Leute, die heute enorm viel Geld für den Bau eine Hauses ausgeben sollen schon noch selbst über die Dachform ihres Hauses entscheiden können – wer will, der darf sein Dach gerne begrünen, aber keiner muss“.