Zu Beginn der Sitzung stelle die Jugendbeauftragte Barbara Neugirg das diesjährige Ferienprogramm vor. Neben die verschiedenen Terminangeboten, die laut Neugirg bereits rege gebucht werden, erhielten alle Jugendlichen bis zum Altern von 13 Jahren eine Basteltasche mit verschiedenen Bastelsätzen wie z. B. für eine „Lichtbiene“, sowie die jeweils zugehörigen Anleitungen. Der Bürgermeister sowie das gesamte Gremium danken der Jugendbeauftragten und allen Mitwirkenden im Rahmen des Ferienprogrammes für alle Mühen und Aufwände die geleistet wurden und werden.
Im Anschluss erhielten Georg Ackermann, Helmut Troppmann und Johann Neugirg für ihre 25-jährige Tätigkeit als Feldgeschworene eine Ehrung die Bgm. Prucker im Auftrag des bay. Finanzministers durchführen durfte. Für ihre 18-jährige Mitarbeit im Gemeinderat der Gemeinde Reuth zum Wohle der Allgemeinheit erhielten die, bei der letzten Kommunalwahl auf eigenen Wunsch ausgeschiedene Edeltraud Frank und die, dem Gremium noch angehörende Irene Meinzinger ebenfalls Urkunden des Innenministers aus den Händen des Bürgermeister.
Nach kurzer Beratung stellte das Gremium fest, dass aufgrund der, aktuell geltenden CORONA-Regelungen die Abhaltung eines Bürgerfestes am 15.08. nicht möglich ist.
Den neu kalkulierten Gebühren für den Friedhof, welche aufgrund angehobener Preise des ausführenden Bestatters erforderlich wurde, stimmten die Räte im Rahmen einer neuen Gebührensatzung zu.
Die, erst in 2020 neu erlassene Hundesteuersatzung wird dahingehend ergänzt, dass Rückzahlungen für den Fall ausgeschlossen werden, dass ein Hund länger als ein viertel Jahr, aber kein vollständiges Kalenderjahr gehalten wird. Wird ein Hund kürzer als drei Monate gehalten, so wird die Hundesteuer komplett erlassen.
Für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am 26.September wurde ein Erfrischungsgeld von 40€ festgesetzt.
Da zur Änderung des Bebauungsplans in Letten keine weiteren relevanten Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind wurde der bisherige Entwurf zur Satzung erhoben. Für die entstehenden vier Parzellen gibt es bereits ernsthafte Interessenten.
Ein Bauantrag über den Um- und Anbau eines Wohnhauses in der Josef-Schricker-Str. wurde nachträglich das gemeindliche Einvernehmen erteilt, nachdem dieser bereits auf dem Verwaltungsweg behandelt wurde.
Da es immer schwieriger wird, Genehmigungen durch die obere Landesplanung für die Ausweisung von neuem Bauland zu bekommen (Flächensparziel des Freistaates!), fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss über ein gemeindliches Vorkaufsrecht für bestehende innerörtliche Baulücken um den Willen der Gemeinde zu einer vorrangigen Innenentwicklung zu unterstreichen. Dieses Vorkaufsrecht kann durch private Kaufinteressenten abgewendet werden, indem sie eine Bauverpflichtung gegenüber der Gemeinde eingehen. In diesem Zusammenhang werden in den kommenden Monaten durch die Gemeinde auch die betroffenen „Baulücken“ ermittelt und die Eigentümer auf Abgabebereitschaft abgefragt werden.
Abschließend informierte der Bürgermeister im öffentlichen Teil der Sitzung, dass bei der Begehung der Bauschuttdeponie durch die Fachaufsicht des Landratsamtes die Gemeinde angehalten wurde einen Rekultivierungsplan erstellen zu lassen, wenn diese weiter betrieben werden soll. Nach Rücksprache mit anderen kommunalen Bauschuttdeponiebetreibern wird dieser „sanfte Druck“ wohl flächendeckend ausgeübt. Entsprechend befähigte Planungsbüros sollen demnächst angefragt werden. Dies wird auch eine Neukalkulation der Deponiegebühren erfordern, um entsprechende Finanzmittel aufzubauen.
Autor: Werner Prucker