Das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zur Kommunalwahl am 08.03.2026 die Frist für die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher war es der 41. Tag vor der Wahl) vor einiger Zeit neu festgelegt.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen dürfen somit erst deutlich später als bei bisherigen Wahlen, und zwar frühestens ab Montag, 16.02.2026, durch das Wahlamt versandt bzw. ausgegeben werden.
Sofern Sie sich zum Zeitpunkt des Versands im Ausland aufhalten sollten, kann das bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen womöglich zu Problemen führen. Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab wird Auslandspost zwar zuerst versenden, übernimmt aufgrund der gesetzlichen Regelung aber keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung im Ausland. Zudem ist für die Rücksendung der Wahlunterlagen eine gewisse Postlaufzeit zu berücksichtigen. Eine Möglichkeit im Ausland zu wählen besteht nicht.
Online können die Briefwahlunterlagen bei uns ab Montag, 02.02.2026, längstens aber bis Freitag, 27.02.2026, 24.00 Uhr, beantragt werden. Danach können sie nur noch persönlich im Wahlamt des Rathauses bzw. mit Vollmacht für eine andere Person abgeholt werden. Hintergrund ist der Umstand, dass nach diesem Termin eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf u. U. nicht mehr sichergestellt ist.
Das Wahlamt bittet beim Einlegen der Stimmzettel und der Erklärung über die persönliche Kennzeichnung der Abstimmung zu beachten, dass es sich um vier getrennte Wahlen handelt. Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen auf dem Merkzettel und den Beschriftungen der jeweiligen Umschläge, die Sie mit Ihren Wahlunterlagen erhalten. Falsch verpackte Wahlunterlagen können dazu führen, dass Ihre Abstimmung ungültig ist.
Ab dem 16.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 können die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe findet wie immer im Rathaus Krummennaab, Wahlamt, Zi.-Nr. EG 01, Hauptstr. 1, 92703 Krummennaab, statt.
Bitte bringen Sie bei der Abholung einen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchten, so ist zwingend auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Bitte beachten Sie hier vor allem die jeweils zutreffenden Unterschriften.
